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| Jagdsysteme |
- Die Jagd ist in der Schweiz kantonal
geregelt. Wir unterscheiden zwei Jagdsysteme:
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die Patentjagd (z.B. Kt. Bern,
Graubünden, Wallis, Freiburg, Waadt) und
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die Revierjagd (z.B. Kt. Aargau,
Zürich, Schaffhausen, Luzern, Solothurn, St.
Gallen)
- Während bei der Patentjagd jeder
Bürger, der über einen anerkannten Fachausweis
verfügt, das Jagdrecht im gesamten Kanton ausüben kann,
verpachtet im Revierjagdsystem der Staat die Jagdreviere an
Jagdpächter, die in lokal beschränkten Gebieten
(Revieren von 500 bis 1'500 ha) das Jagdrecht selber wahrnehmen
oder es an Dritte abtreten.
- Beide Systeme verfügen über Vor-
und Nachteile. Für die Qualität einer Jagdorganisation
ist aber nicht das System entscheidend, sondern Engagement, Wissen
und Können der Jäger und eine sorgfältige
Jagdplanung auf der Basis sorgfältiger Beobachtung und
wildbiologischer Erkenntnisse.
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