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Jagd- und Wildschutzverein
 
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Jagdsysteme
Die Jagd ist in der Schweiz kantonal geregelt. Wir unterscheiden zwei Jagdsysteme:
  • die Patentjagd (z.B. Kt. Bern, Graubünden, Wallis, Freiburg, Waadt) und

  • die Revierjagd (z.B. Kt. Aargau, Zürich, Schaffhausen, Luzern, Solothurn, St. Gallen)

Während bei der Patentjagd jeder Bürger, der über einen anerkannten Fachausweis verfügt, das Jagdrecht im gesamten Kanton ausüben kann, verpachtet im Revierjagdsystem der Staat die Jagdreviere an Jagdpächter, die in lokal beschränkten Gebieten (Revieren von 500 bis 1'500 ha) das Jagdrecht selber wahrnehmen oder es an Dritte abtreten.
Beide Systeme verfügen über Vor- und Nachteile. Für die Qualität einer Jagdorganisation ist aber nicht das System entscheidend, sondern Engagement, Wissen und Können der Jäger und eine sorgfältige Jagdplanung auf der Basis sorgfältiger Beobachtung und wildbiologischer Erkenntnisse.