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Jagd- und Wildschutzverein
 
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Jagdbare Tierarten
Die Liste der jagdbaren Arten unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Neben Wildarten, die in der ganzen Schweiz geschützt sind, unterstehen andere Arten kantonalem oder regionalem Schutz. Jagdbar sind ausnahmslos Arten, deren Bestand gesichert ist. Ihre Bejagung ist streng und individuell geregelt. Bei der Festlegung der Jagdziele werden zusätzliche Faktoren wie die Jagdzeit, Geschlecht, Alter usw. berücksichtigt. Bejagt werden z.T. auch geschützte Tiere oder Wild in Jagdbanngebieten, wenn die Bestandesregulierung dies erfordert (z.B. Hirsche im Nationalpark). Besonderen Schutz geniessen die führenden Tiere (Muttertiere).
Über die Jagdziele entscheiden nicht die Jäger, sondern die zuständigen Behörden.
Zu den jagdbaren Arten zählen in der Schweiz - unter entsprechenden Einschränkungen: Reh, Hirsch, Gämse, Murmeltier, Wildschwein, Hase, Dachs, Stein- und Edelmarder, Fuchs, Marderhund, Waschbär, Rabenvögel, Tauben und einzelne Schwimmvogelarten.