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| Jagdbare Tierarten |
- Die Liste der jagdbaren Arten unterscheidet
sich von Kanton zu Kanton. Neben Wildarten, die in der ganzen
Schweiz geschützt sind, unterstehen andere Arten kantonalem
oder regionalem Schutz. Jagdbar sind ausnahmslos Arten, deren
Bestand gesichert ist. Ihre Bejagung ist streng und individuell
geregelt. Bei der Festlegung der Jagdziele werden zusätzliche
Faktoren wie die Jagdzeit, Geschlecht, Alter usw.
berücksichtigt. Bejagt werden z.T. auch geschützte Tiere
oder Wild in Jagdbanngebieten, wenn die Bestandesregulierung dies
erfordert (z.B. Hirsche im Nationalpark). Besonderen Schutz
geniessen die führenden Tiere (Muttertiere).
- Über die Jagdziele entscheiden nicht
die Jäger, sondern die zuständigen
Behörden.
- Zu den jagdbaren Arten zählen in der
Schweiz - unter entsprechenden Einschränkungen: Reh, Hirsch,
Gämse, Murmeltier, Wildschwein, Hase, Dachs, Stein- und
Edelmarder, Fuchs, Marderhund, Waschbär, Rabenvögel,
Tauben und einzelne Schwimmvogelarten.
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